Gesetzgebung

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Vorschriften für das Fahren mit Segway-Ninebot Produkten in Österreich

In Österreich muss das Fahrzeug über Beleuchtung, Reflektoren und Klingel verfügen. Zu beachten ist das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit von 12 Jahren bzw. 9 oder 10 Jahren als Inhaber eines Radfahrausweises.

Bei jüngeren Kindern muss eine Begleitperson von zumindest 16 Jahren dabei sein. In Spiel- und Wohnstraßen, die für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.. Das Tragen eines Helmes wird jedoch allen empfohlen.

Es sind für die Radfahrer geltende Verkehrsvorschriften zu beachten. Insbesondere gilt sinngemäß die Benützungspflicht für Radfahranlagen. Auf allen Verkehrsflächen, auf denen die Verwendung von E-Kleintretrollern zulässig ist, darf man sich nur so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Insbesondere ist - wenn das Befahren ausnahmsweise erlaubt ist - auf Gehsteigen und Gehwegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten sowie die Geschwindigkeit in Fußgängerzonen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen dem Fußgängerverkehr anzupassen.


Weitere Informationen zum Mobilitätsgesetz in Österreich finden Sie unter diesem Link.

Wir empfehlen außerdem die folgenden Empfehlungen:

• Achten Sie beim Fahren immer auf die Umgebung

• Vervollständigen Sie bei der ersten Verwendung das Schulungsprogramm, das in der Segway-Ninebot-App verfügbar ist, die im Apple und im Google Play Store erhältlich ist

*Segway KickScooter GT2P darf nur auf Rennstrecken und/oder Privatgrundstücken verwendet werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften